Es gibt Fragen und Entscheidungen, die nicht warten können. Das gilt besonders im Falle einer Schwangerschaft, denn die vergangene Zeit entscheidet maßgeblich darüber, welche Optionen zur Verfügung stehen. Die aktuelle Kontaktsperre darf nicht dazu führen, dass Schwangere nicht die erforderliche Beratung erhalten, die ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung darüber ermöglicht, ob sie das Kind bekommen wollen oder nicht. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung für eine Entscheidungsfindung gemäß §219 StGB auch online und telefonisch möglich ist! Die Beratungsbescheinigung könnte in diesem Falle der schwangeren Person zur Fristwahrung per Email oder Post zugehen.
Eine Liste der Beratungsstellen finden Sie auf der folgenden Website:
https://www.berlin.de/…/schwangerschaft-u…/beratungsstellen/
Das Bundesfamilienministerium hat sichergestellt, dass Angebote wie das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ weiterhin rund um die Uhr erreichbar sind. Das Hilfetelefon hat eine Lotsenfunktion, die Beratenden haben also einen Überblick darüber, wer in welcher Situation am besten helfen kann.
• Der Anruf ist kostenlos und die Nummer erscheint nicht auf dem Einzelverbindungsnachweis.
• Die Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym.
• Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Bei Bedarf werden Dolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscherinnen von den Beraterinnen des Hilfetelefons hinzugeschaltet.
• Die Beraterinnen sind qualifizierte Fachkräfte, die Erfahrungen in der psychosozialen Beratung von Frauen haben.
• Neben der telefonischen Beratung gibt es eine Chat- und E-Mail-Beratung über die Webseite
Telefon: 0800 40 40 020
Website: https://www.bafza.de/rat-un…/hilfetelefon-schwangere-in-not/